J.M.Mayser

STEHT FÜR ALLES, AUßER 08/15!

__PAKET XL – Die individuelle Planung

Sie fassen Baumaßnahmen ins Auge und wüssten gerne vor dem Start einigermaßen sicher, wie lange es dauern wird und was es letztendlich kosten wird?

Sie wünschen sich ein professionelles Ergebnis, wissen aber nicht, welche Handwerker Sie am besten ans Ziel bringen und haben weder Zeit noch Erfahrung, diese zu koordinieren?

Sie wünschen sich eine gesamtheitliche Beratung und Planung, die wirtschaftliche, technische und gestalterische Aspekte berücksichtigt?

Für all diese Fälle und noch viel mehr vereinbart man individuelle Planungsverträge. Umfassende Fragestellungen und Planungsaufgaben werden nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (kurz HOAI) abgerechnet. Diese Ordnung dient allen Beteiligten als Orientierung, beschreibt Leistungen und regelt die Vergütungsgrundsätze. Und: sie gilt für alle Architekten und Innenarchitekten in Deutschland gleichermaßen. Suchen Sie sich also den Planer Ihres Vertrauens!

Planerische Leistungen sind in der HOAI in neun Leistungsbildern zusammengefasst, die inhaltlich wie zeitlich aufeinander folgen, von der Grundlagenermittlung, über die Planung, bis zur Begleitung der Ausführung. Ebenso fließt der individuelle Baukostenumfang und Schwierigkeitsgrad in die Vergütung nach HOAI ein.

Vereinbart und abgerechnet werden dabei immer genau die Leistungen, die Sie wünschen und für Ihr Vorhaben benötigen.